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   OVG Sachsen, 25.06.2001 - 1 B 67/01   

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OVG Sachsen, 25.06.2001 - 1 B 67/01 (https://dejure.org/2001,8382)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 25.06.2001 - 1 B 67/01 (https://dejure.org/2001,8382)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 25. Juni 2001 - 1 B 67/01 (https://dejure.org/2001,8382)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    SächsBO § 77 S. 2

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit des Erlasses einer baurechtlichen Nutzungsuntersagung bei lediglicher formeller Baurechtswidrigkeit einer Nutzung; Materielle Beweislast für einen der Nutzungsuntersagung entgegenstehenden Bestandsschutz ; Voraussetzungen für eine Nutzungsuntersagung einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (25)

  • OVG Sachsen, 03.04.2023 - 1 A 111/22

    Nutzungsuntersagung; formelle Baurechtswidrigkeit; Bestandsschutz; Störerauswahl;

    Das Verwaltungsgericht (Urteilsabdruck [UA] S. 16, 21 ff.) ist vielmehr unter - zutreffendem - Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des beschließenden Senats (seit Urt. v. 28. März 1996 - 1 S 139/95 -, BRS 58 Nr. 203 [Leitsatz auch in juris] zu § 77 Satz 2 SächsBO a. F.; vgl. auch Beschl. v. 25. Juni 2001 - 1 B 67/01 -, juris Leitsatz 1; Urt. v. 11. März 2021 - 1 A 444/15 -, juris Rn. 22 m. w. N.) davon ausgegangen, dass eine baurechtliche Nutzungsuntersagung ermessensfehlerfrei schon im Fall der formellen Baurechtswidrigkeit einer Nutzung ergehen kann, deren Genehmigungsfähigkeit nicht offensichtlich vorliegt.

    Mangels jeglicher Ausführungen zum Inhalt der für die Bauten auf dem Kasernengelände erteilten Gestattungen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 25. Juni 2001 - 1 B 67/01 -, juris Rn. 7 m. w. N.), bleibt es bei dem für das sächsische Landesrecht geltenden allgemeinen Grundsatz, dass endgültige Nutzungsaufgaben zur Unwirksamkeit zuvor erteilter Gestattungen für bauliche Anlagen führen (Erledigung auf andere Weise i. S. v. § 43 Abs. 2 VwVfG i. V. m. § 1 SächsVwVfZG, vgl. SächsOVG, Beschl. v. 28. Oktober - 1 B 7/19 -, juris Rn. 35 ff. m. w. N.; ebenso OVG NRW a. a. O. Rn. 128 ff. zum dortigen Landesrecht, jeweils in Abgrenzung zum sog. Zeitmodell des BVerwG).

    Die zur Darlegung dieses Zulassungsgrunds von der Klägerin fristwahrend formulierte Frage zur Möglichkeit einer "Identität" von militärischen und zivilen Nutzungsarten (etwa bei der Lagerhaltung von Versorgungsgütern) wäre in einem zugelassenen Berufungsverfahren nicht entscheidungserheblich, weil ein formeller Bestandsschutz für die Gebäude der .........kaserne mit der endgültigen Nutzungsaufgabe, wie sie in der Verwaltungsvereinbarung aus dem Jahr 2005 klar dokumentiert ist, nach Maßgabe des sächsischen Landesrechts entfallen ist (§ 1 Satz 1 VwVfG i. V. m. § 43 Abs. 2 VwVfG i. V. m. § 1 SächsVwVfZG, s. o.), weshalb sich die Klägerin nicht auf ein aus Bestandsschutzerwägungen abgeleitetes "Gegenrecht" (Senatsbeschl. v. 25. Juni 2001 - 1 B 67/01 -, juris Rn. 7) berufen kann.

  • OVG Sachsen, 18.04.2023 - 1 A 333/22

    Nutzungsuntersagung; formelle Baurechtswürdigkeit; Nutzungsänderung;

    Allerdings darf die Nutzung nicht untersagt werden, wenn sie vom Bestandsschutz gedeckt oder die materielle Genehmigungsfähigkeit der formell illegalen Nutzung offensichtlich ist, sich also auf den ersten Blick aufdrängt (vgl. SächsOVG, Urt. v. 28. März 1996 - 1 S 139/95 - juris, Beschl. v. 25. Juni 2001 - 1 B 67/01 -, juris Rn. 5, v. 3. Juni 2010 - 1 A 29/09 -, juris Rn. und v. 27. Juli 2012 - 1 B 130/12 -, juris m. w. N.).

    Die Auffassung des Verwaltungsgerichts, dass die Kläger die materielle Beweislast für ihre Annahme, dass eine Baugenehmigung für eine Wohnnutzung erteilt worden sei, treffe, steht ebenfalls in Einklang mit der höchstrichterlichen und obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23. Februar 1979 - 4 C 86.76 -, juris Rn. m. w. N. und v. 17. Juli 2003 - 4 B 55.03 -, juris Rn. 4 ff. m. w. N.; SächsOVG, Beschl. v. 25. Juni 2001 - 1 B 67/01 -, juris Rn. 7 m. w. N., v. 7. Juni 2010 - 1 B 30/10 -, juris Rn. 10; OVG NRW, Beschl. v. 26. April 2022 - 2 A 84/22 -, juris Rn. 11; NdsOVG, Beschl. v. 16. Mai 2022 - 1 LA 102/21 -, juris Rn. 7 m. w. N.).

    Ist im Einzelfall unaufklärbar, ob ein solches "Gegenrecht" besteht, so geht dies nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu Lasten dessen, der dieses Recht für sich in Anspruch nimmt (BVerwG, Beschl. v. 23. November 1979 a. a. O. und Senatsbeschl. v. 25. Juni 2001 a. a. O.).

  • OVG Sachsen, 23.02.2010 - 1 B 585/09

    Nutzungsuntersagung, formelle Illegalität, Bestandsschutz

    Dabei liegt ein Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften i. S. von § 80 S. 2 SächsBO, der den Erlass einer Nutzungsuntersagung rechtfertigt, bereits im Fehlen der erforderlichen Baugenehmigung (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 28.3.1996, SächsVBl. 1997, 57 und Beschl. v. 25.6.2001 - 1 B 67/01 -).

    Eine rechtswidrige Errichtung eines Gebäudes oder eine durchgängig rechtswidrige Nutzung eines solchen kann hingegen keinen Bestandsschutz begründen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 25.6.2001, a. a. O.).

  • OVG Sachsen, 23.02.2010 - 1 B 584/09

    Nutzungsuntersagung, formelle Illegalität, Bestandsschutz

    Dabei liegt ein Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften i. S. von § 80 S. 2 SächsBO, der den Erlass einer Nutzungsuntersagung rechtfertigt, bereits im Fehlen der erforderlichen Baugenehmigung (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 28.3.1996, SächsVBl. 1997, 57 und Beschl. v. 25.6.2001 - 1 B 67/01 - ).

    Eine rechtswidrige Errichtung eines Gebäudes oder eine durchgängig rechtswidrige Nutzung eines solchen kann hingegen keinen Bestandsschutz begründen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 25.6.2001, a. a. O.).

  • OVG Sachsen, 27.10.2010 - 1 B 223/10

    Beibringung von Bauvorlagen, Anordnung der sofortigen Vollziehung

    Fehlt für die betroffene bauliche Anlage die erforderliche Baugenehmigung und ist ohne Kenntnis der Bauvorlagen die Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit ihrer Nutzung nicht möglich, so kann die Bauaufsichtsbehörde anstelle der Anordnung der Beibringung von Bauvorlagen auch eine Nutzungsuntersagung verfügen (SächsOVG, Beschl. v. 28.3.1996, SächsVBl. 1997, 57, und Beschl. v. 25.6.2001 - 1 B 67/01 -, zit. nach juris), obwohl die Nutzungsuntersagung für den Betroffenen in der Regel mit größeren Belastungen verbunden ist.

    Eine rechtswidrige Errichtung oder Änderung eines Gebäudes oder eine durchgängig rechtswidrige Nutzung eines solchen kann grundsätzlich keinen Bestandsschutz begründen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 25.6.2001 - 1 B 67/01 -, zit. nach juris).

  • OVG Sachsen, 05.07.2023 - 1 A 418/20

    Bauaufsichtliches Einschreiten; Verwirkung materieller nachbarlicher

    Abgesehen von der dortigen Befristung auf drei Jahre konnte hieraus ohnehin kein Bestandsschutz für den errichteten Antennenmast entstehen, weil die Baufreiheit des Einzelnen in der DDR nicht verfassungsrechtlich gewährleistet war (Senatsbeschl. v. 25. Juni 2001 - 1 B 67/01 -, juris Rn. 7 unter Hinweis auf SächsOVG, Beschl. v. 20. November 1993, JbSächsOVG 1, 308, 313 f.; Urt. v. 3. März 1999 - 1 S 317/97 -, std.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.09.2007 - 2 M 165/07

    Untersagung einer Dauerwohnnutzung

    Beruft sich ein Bürger gegenüber einer Beseitigungsanordnung oder Nutzungsuntersagung auf Bestandsschutz, etwa mit der Begründung, das Bauwerk oder die Nutzung sei genehmigt und deswegen formell baurechtmäßig, ist er beweispflichtig für das von ihm behauptete Vorliegen einer Baugenehmigung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 05.08.1991 - 4 B 130.91 -, Buchholz 406.17 Bauordnungsrecht Nr. 35; Urt. v. 23.02.1979 - 4 C 86.76 -, NJW 1980, 252; SächsOVG, Beschl. v. 25.01.2001 - 1 B 67/01 -, LKV 2002, 180).
  • OVG Sachsen, 20.10.2010 - 1 B 143/10

    Nutzungsuntersagung, Anordnung des Sofortvollzuges

    Dabei liegt ein Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften i. S. v. § 80 Satz 2 SächsBO, der den Erlass einer Nutzungsuntersagung rechtfertigen kann, bereits im Fehlen der erforderlichen Baugenehmigung (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 28.3.1996, SächsVBl. 1997, 57, und Beschl. v. 25.6.2001 - 1 B 67/01 -).

    Eine rechtswidrige Errichtung eines Gebäudes oder eine durchgängig rechtswidrige Nutzung eines solchen kann grundsätzlich keinen Bestandsschutz begründen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 25.6.2001 - 1 B 67/01 -, zit. nach juris).

  • OVG Sachsen, 02.05.2011 - 1 B 30/11

    Nutzungsuntersagung, Brandschutz, Bestandsschutzermessen

    Eine rechtswidrige Errichtung eines Gebäudes oder eine durchgängig rechtswidrige Nutzung eines solchen kann hingegen keinen Bestandsschutz begründen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 25. Juni 2001 - 1 B 67/01 -, zit. nach juris).
  • OVG Sachsen, 27.07.2012 - 1 B 130/12

    Nutzungsuntersagung, Rechtskraft, Beiladung, Prozessstandschaft

    Dabei liegt ein Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften i. S. v. § 80 Satz 2 SächsBO, der den Erlass einer Nutzungsuntersagung rechtfertigen kann, bereits im Fehlen der erforderlichen Baugenehmigung (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 28. März 1996, SächsVBl. 1997, 57 und Beschl. v. 25. Juni 2001 - 1 B 67/01 -).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.06.2005 - 1 M 38/05

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Nutzung einer Steganlage auf einem

  • VG Cottbus, 11.05.2017 - 3 K 523/15

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

  • OVG Sachsen, 03.06.2010 - 1 A 29/09

    Bestandsschutz, Baugenehmigung, Beseitigungsanordnung, Splittersiedlung

  • OVG Sachsen, 29.10.2009 - 1 A 350/09

    Duldungsanordnung zu einer Nutzungsuntersagung

  • OVG Sachsen, 09.10.2009 - 1 A 225/09

    Nutzungsuntersagung; intendiertes Ermessen; atypischer Fall

  • OVG Sachsen, 11.03.2021 - 1 A 444/15

    Nutzungsuntersagung; Bordell; bordellartiger Betrieb; Sado-Maso-Salon;

  • VG Cottbus, 09.03.2009 - 3 M 4/09

    Verwaltungsgericht setzt Vollstreckungsverfahren gegen den Landrat des

  • OVG Sachsen, 26.05.2010 - 1 B 93/10

    Nutzungsuntersagung, formelle Illegalität, Außenbereich

  • OVG Sachsen, 02.04.2012 - 1 B 2/12

    Nutzungsuntersagung, Sonderbau, Terrasse, bauliche Anlage

  • OVG Sachsen, 07.06.2010 - 1 B 30/10

    Nutzungsuntersagung, Duldung, formelle Illegalität

  • OVG Sachsen, 11.10.2012 - 1 B 339/12

    Nutzungsuntersagung, Wettbüro, Sportwetten

  • OVG Sachsen, 09.09.2010 - 1 B 150/10

    Schafzucht, landwirtschaftlicher Betrieb, Außenbereich, Baugenehmigung

  • OVG Sachsen, 25.02.2014 - 1 A 2/13

    Nutzungsuntersagung, Sonderbau

  • VG Cottbus, 24.06.2010 - 7 K 493/07

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

  • OVG Sachsen, 31.03.2014 - 3 B 456/13

    Gaststättenrechtliche Gewerbeuntersagung wegen wiederholtem Verstoß gegen

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Rechtsprechung
   BVerwG, 19.02.2001 - 1 B 67.01   

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Volltextveröffentlichungen (2)

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